Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen zum Wettbewerb. Du hast eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Dann kontaktiere uns unter info@videochallenge.online.
1. Die Teilnahmevoraussetzungen
- 1.1 Wie kann ich teilnehmen?
Als Teamsprecherin oder Teamsprecher meldest Du Dich über die Website an und lädst Deine Teammitglieder zur Teilnahme ein. Deine Teammitglieder müssen die Einladung bestätigen. Nach der Anmeldung auf unserer Website muss das Video innerhalb der Einreichbfrist auf unserer Website hochgeladen werden. Alle Videos, die den Vorgaben – Antworten auf alle vier Fragen, maximale Länge: vier Minuten, maximale Dateigröße: 400 MB, Dateiformat: .mp4, Querformat, keine Werbung im Video – entsprechen und die Schutzrechte (u. a. GEMA-freie Musik, Bild- und Persönlichkeitsrechte) beachten, werden von unserer Jury bewertet. Vorbedingung hierfür ist, dass wir die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung innerhalb der Einreichfrist von Dir (und allen weiteren Teammitgliedern) über den Teilnehmerbereich erhalten haben.
- 1.2 Wie viele Videos kann ich einreichen?
Für jede(s) der vier Unternehmen bzw. Organisationen kannst Du nur ein Video einreichen. Insgesamt kannst Du also maximal vier Videos einreichen. Bei der Anmeldung kannst Du ankreuzen, für welche(s) Unternehmen Du Dich entschieden hast. Was nicht geht: ein Video von Dir zu einem Unternehmen und ein Video als Mitglied eines anderen Teams zu demselben Unternehmen.
- 1.3 Kann ich mit Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulen ein Team bilden?
Ja, die Teilnahme ist schulübergreifend möglich. So kannst Du z. B. mit Deinen Freundinnen und Freunden von einer anderen Schule ein Team bilden. Beachte, dass Ihr alle Schülerinnen und Schüler und zwischen 14 und 20 Jahre alt sein müsst und dass ein Team aus maximal sechs Personen bestehen kann.
- 1.4 Kann ich mit Schülerinnen und Schülern verschiedener Altersgruppen ein Team bilden?
Ja, das ist möglich, solange Ihr alle zwischen 14 und 20 Jahre alt seid.
- 1.5 Kann ich auch teilnehmen, wenn ich unter 14 oder über 20 Jahre alt bin?
Nur Schülerinnen und Schüler, die zwischen 14 und 20 Jahre alt sind, haben Zugriff auf den Teambereich und damit die Möglichkeit, ein Video einzureichen. Nur sie bekommen ein Teilnahmezertifikat, wenn eine Einverständniserklärung vorliegt und sie allein oder mit dem Team ein Video eingereicht haben. Es spricht jedoch nichts dagegen, wenn Du ein Team unterstützt.
- 1.6 Kann ich auch teilnehmen, wenn ich nicht mehr zur Schule gehe?
Nur Schülerinnen und Schüler zwischen 14 und 20 Jahren aller Schulformen dürfen teilnehmen. Ausnahme: In Deinem Abschlussjahr kannst Du an der laufenden Wettbewerbsrunde teilnehmen, auch wenn Du bereits Deinen Abschluss gemacht hast.
- 1.7 Wie werden die Siegerinnen und Sieger ausgewählt?
Eine Jury aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bildungsinitiative business@school und Unternehmensvertreterinnen und -vertretern wird die besten Videos der europäischen Teams auswählen. Alle Finalistinnen und Finalisten werden zu unserer Siegerehrung eingeladen. Die hierfür anfallenden Reisekosten der Finalistinnen und Finalisten aus Europa werden von uns übernommen. Wenn Du nicht in Europa lebst, kannst Du ebenfalls attraktive Preise gewinnen.
- 1.8 Werden alle eingereichten Videos veröffentlicht?
Nein, es werden nur die Videos veröffentlicht, die für das Online-Voting nominiert sind.
- 1.9. Kann ich auch außerhalb Europas teilnehmen?
Du kommst nicht aus Europa? Auch Du kannst attraktive Preise gewinnen. Schülerinnen und Schüler, die außerhalb Europas zur Schule gehen, dürfen außerdem neben den vier vorgegebenen Unternehmen auch ein selbstgewähltes Unternehmen analysieren.
2. Fragen zu Gestaltung und Inhalt der Videos
- 2.1 Wie bekomme ich Informationen über die Unternehmen?
Recherchiere unterschiedlichste Quellen, die für Dich frei verfügbar sind. Verwende nicht nur die Website des Unternehmens. Sieh Dir den Geschäftsbericht an, lies unabhängige Studien und recherchiere in der Presse. Hinterfrage Deine Quellen und mach Dir klar, mit welcher Motivation die Texte verfasst wurden. Verschaffe Dir so ein umfassendes und kritisches Bild.
- 2.2 Kann ich die Unternehmen selbst kontaktieren?
Die Unternehmen können Deine Fragen leider nicht einzeln telefonisch oder per E-Mail beantworten. Es wird aber für jedes der vier Unternehmen im April/Mai eine Online-Fragestunde für angemeldete Teilnehmer geben, bei der Du alle Deine Fragen an die Unternehmen stellen kannst. Melde Dich bis Ende März zum Wettbewerb an, um dabei zu sein. Die Links zu den Fragestunden werden an alle angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer gesendet. Die Termine kannst Du hier einsehen, sobald sie feststehen.
- 2.3 Darf ich überall drehen?
Wer auf privatem Grund oder in Gebäuden dreht, benötigt die Genehmigung des Eigentümers. Auch wenn Du bei einem der b@s-videochallenge-Unternehmen vor Ort drehen willst, musst Du das unbedingt vorher genehmigen lassen. Bei Aufnahmen von Personen musst Du außerdem deren Persönlichkeitsrechte beachten. Du brauchst sowohl die Erlaubnis zum Filmen der Person als auch die Zustimmung zur Veröffentlichung der Bilder. Informationen zum Recht am eigenen Bild findest Du hier, zum Videodreh im Unterricht hier. Am sichersten ist eine schriftliche Einverständniserklärung (bei Minderjährigen müssen auch die Eltern unterschreiben). Vorlagen für eine Drehgenehmigung sowie eine Einverständniserklärung findest Du auf dieser Seite zum Download.
- 2.4 Darf ich Bilder, Videos und Musik verwenden, die ich nicht selbst hergestellt habe?
Detaillierte Informationen zu rechtlichen Themen findest Du unter Punkt 4.
- 2.5 Gibt es auf der Website Anleitungen zum Erstellen der Beiträge?
Nein – wir wollen Dir auch gar nicht viele Vorschriften machen. Du kannst alle Arten von Kameras, also auch die Handykamera, benutzen; Du kannst die Beiträge nachvertonen oder nur mit Musik unterlegen; Du kannst uns auch Erklärfilme schicken, die Du am PC erstellt hast. Vielleicht hilft Dir auch ein Blick auf die Finalisten des Vorjahres.
- 2.6. Ich habe noch keine Erfahrung mit Videofilmen. Wo finde ich Hilfe?
Einige sehr hilfreiche Tutorials hat der Bayerische Rundfunk erstellt. Ein Tipp früherer Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Nutze kostenfreie Programme für die Videoerstellung oder Programme, die ohnehin schon auf dem Rechner installiert sind. Hilfreiche Informationen zum Filmen mit dem Smartphone haben wir zum Download auf dieser Seite für Dich zusammengestellt.
- 2.7 Müssen alle Teammitglieder im Video zu sehen sein?
Nein, Du kannst das Video frei gestalten und selbst entscheiden, in welcher Form Du die vier Fragen beantwortest. Es gibt keine Vorgaben zur inhaltlichen Ausgestaltung oder wie Du das Video produzierst – abgesehen von der Beantwortung der vier Fragen innerhalb von vier Minuten. Wenn Du mit der Handykamera arbeitest, drehe bitte im Querformat.
- 2.8 Was geschieht, wenn ich nicht alle Fragen beantworte?
Wenn nicht alle Fragen beantwortet werden, kann das Video leider nicht gewertet werden und wird vom Wettbewerb ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn z. B. nur zwei anstatt drei Risiken genannt werden.
- 2.9 Welche zusätzlichen Fragen können mir in der Konzeptphase helfen?
Beschäftige Dich mit der Geschichte des Unternehmens. Finde heraus, wie es auf aktuelle Herausforderungen reagiert (z. B. Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Digitalisierung). Untersuche, wer die Wettbewerber sind, wie sich der Markt entwickelt und welche Trends den Markt in Zukunft verändern könnten. Achte auch darauf, wie das Unternehmen mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgeht, ob es Konflikte mit Gewerkschaften gibt und wie die öffentliche Meinung über das Unternehmen urteilt.
- 2.10 In welcher Sprache müssen die Videos sein?
Die Videos können auf Deutsch oder auf Englisch eingereicht werden.
- 2.11 Auf welche Kriterien wird bei der Bewertung geachtet?
Bei der Bewertung kommt es vor allem auf folgende Kriterien an: Sind alle vier Fragen beantwortet? Wie treffend ist die Analyse und wurde gut recherchiert? Wie kreativ ist das Video? Macht es Spaß, das Video anzusehen? Wurden die Urheberrechte beachtet?
3. Fragen zu Upload und Preisen
- 3.1 Darf ich meinen Film auf YouTube & Co. hochladen?
Klar, aber bitte erst nach dem Start des Online-Votings. Wenn es Dein Video ins Online-Voting geschafft hat, freuen wir uns, wenn Du den Link zu unserer Voting-Seite teilst und auf Deinen Kanälen dafür wirbst.
- 3.2 Gibt es für die Teilnahme ein Zertifikat?
Wenn Du allein oder mit Deinem Team ein Video eingereicht hast und uns Deine unterschriebene Einverständniserklärung vorliegt, erhältst Du von uns ein persönliches Teilnahmezertifikat. Dieses wird nach Ende der Wettbewerbsrunde per E-mail versandt.
- 3.3 Was passiert, wenn eine Einzelperson einen Preis gewinnt, der für mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgelegt ist?
Wenn Du allein antrittst und einen Gruppenpreis gewinnst, darfst Du gern eine Freundin oder einen Freund mitnehmen. Die anfallenden Reisekosten werden dann auch für Deine Freundin oder Deinen Freund und, wenn Du unter 18 Jahre alt bist, für eine Lehrkraft bzw. eine Aufsichtsperson übernommen.
- 3.4 Wer kann alles mitreisen zur Siegerehrung und zur Einlösung eines Preises?
Für die Teilnahme und Anreise zur Siegerehrung bzw. zur Einlösung eines Preises musst Du, wenn Du unter 18 Jahre alt bist, von einer Lehrkraft bzw. einer Aufsichtsperson begleitet werden. Mitreisen werden daher das eingeladene Team und bei Teilnehmerinnen oder Teilnehmern unter 18 Jahren eine Lehrkraft bzw. eine Aufsichtsperson. Alle Finalistinnen und Finalisten erhalten rechtzeitig weitere Informationen zur Anreise.
- 3.5 Wann findet die Siegerehrung statt?
Die Siegerehrung findet im Herbst der jeweiligen Wettbewerbsrunde statt. Wenn Du zu den Finalistinnen und Finalisten zählst, erhältst Du rechtzeitig alle Informationen vorab per E-Mail.
4. Rechtliche Fragen
- 4.1 Darf ich alle Fotos, Videos, Zeichnungen, Grafiken und Musik nutzen, die ich im Internet gefunden habe?
Inhalte, die Du im Internet findest, gehören einem Urheber und dieser hat auch das Urheberrecht auf diese Inhalte. Deshalb darfst Du sie nicht einfach ohne Einwilligung nutzen.
Es reicht nicht, anzugeben, woher die Inhalte stammen.
Es reicht nicht, einen Song zu kaufen, um ihn für ein Video verwenden zu dürfen, das der Öffentlichkeit gezeigt wird. - 4.2 Gibt es dafür Ausnahmen?
Ein Werk ist vom Urheberrecht befreit, wenn die Künstlerin oder der Künstler seit mindestens 70 Jahren tot ist. Dann darfst Du es nutzen. Bei Musik musst Du aber aufpassen, dass es sich nicht um eine neuere Aufnahme handelt, die noch urheberrechtlich geschützt ist.
Auch Creative-Commons-Werke (kreatives Allgemeingut) darfst Du für Dein Video verwenden, wenn Du Dich an die dafür festgelegten Vorgaben hältst.
– Die unterschiedlichen Bedingungen findest Du hier: https://creativecommons.org/licenses/?lang=de
– Über Suchmaschinen oder über Creative Commons (https://search.creativecommons.org/) kannst Du nach frei verwendbaren Materialien suchen.
Zur Sicherheit ist es empfehlenswert, direkt bei der Quelle nochmals die Lizenz zu prüfen.
Natürlich kannst Du auch beim Urheber anfragen, ob Du sein Material verwenden darfst. - 4.3 Darf ich GIFs, z. B. von Giphy, nutzen?
Auch GIFs sind nicht einfach frei verwendbar, für sie gelten die gleichen Regeln wie für Bilder oder Videos. Über Suchmaschinen kannst Du oft auch nach animierten Bildern suchen, die zur Nutzung freigegeben sind.
- 4.4 Darf ich Fotos, Videos, Zeichnungen und Grafiken nutzen, die ich selbst gemacht habe?
Ja, wenn …
… dadurch keine Rechte am eigenen Bild verletzt werden. Das heißt, dass alle Personen, die auf dem Bild erkennbar sind, ihr Einverständnis gegeben haben. Das gilt auch für Zeichnungen, die konkrete Personen darstellen.
… keine geschützten Marken (darunter fallen meist auch Logos) oder Designs, privates Eigentum oder Innenräume zu sehen sind. Auch hierfür müssen Genehmigungen (des Markeninhabers/Designers/Eigentümers) erteilt werden.
Ausnahme: Wenn Personen oder Marken nur „unwesentliches Beiwerk“ im Motiv sind, also nicht Hauptgegenstand, ist keine Genehmigung erforderlich. - 4.5 Muss ich angeben, welche Materialien ich genutzt habe?
Unbedingt. Auch Creative-Commons-Werke erfordern meist die Angabe der Quelle. Am besten vermerkst Du die Quellen direkt im Video. Lediglich eigene Materialien musst Du nicht kennzeichnen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Urheber explizit auf eine Quellenangabe verzichtet.
- 4.6 Darf ich beispielsweise Musik von Mozart nutzen?
Die Urheberrechte der Kompositionen sind verjährt; allerdings musst Du prüfen, ob für die Aufnahme, die Du verwenden möchtest, noch Urheberrechte gelten (beispielsweise des Orchesters).
- 4.7 Darf ich ein Bild nutzen, das ich über die Google-Bildersuche gefunden habe?
Das kommt darauf an. Du kannst in den Tools der Google-Bildersuche einstellen, dass nur Bilder angezeigt werden, die mit „Zur Wiederverwendung und Veränderung“ gekennzeichnet sind. Bitte prüfe aber direkt bei der Originalquelle des Bildes, ob die Kennzeichnung korrekt ist und ob mit dem Bild keine Rechte am eigenen Bild verletzt werden.
- 4.8 Darf ich ein GIF von einem Promi nutzen, das ich auf Giphy gefunden habe?
Nein, denn das verletzt zum einen die Urheberrechte (des Fotografen sowie des GIF-Herstellers) und zum anderen die Rechte am eigenen Bild (des Promis). Wenn Du eine Einwilligung einholen möchtest, musst Du diese geltenden Rechte beachten.
- 4.9 Darf ich Ausschnitte aus Fernsehsendungen für mein Video nutzen, z. B. den Einspieler der Tagesschau oder die Musik von „Wer wird Millionär“?
Nein, denn die Fernsehsender besitzen alle Rechte an ihren Sendungen. Du darfst diese also nicht ohne Genehmigung verwenden. Natürlich kannst Du beim Sender anfragen, ob Du die Elemente für Dein Video nutzen darfst.
- 4.10 Darf ich in einem Gebäude oder auf dem Gelände eines Unternehmens filmen?
Nein, denn hier gilt das Hausrecht der Eigentümerin oder des Eigentümers. Du kannst aber eine Genehmigung für Deinen Dreh anfragen. Ist das Gebäude jedoch ohne Hindernisse vom Gehweg einsehbar, kannst Du von dort ohne Erlaubnis drehen, wenn Du die Rechte der gefilmten Personen beachtest.
- 4.11 Darf ich Logos, Bild- und Videomaterial des von mir untersuchten Unternehmens nutzen?
Ja, solange das von Dir untersuchte Unternehmen auch die Urheberrechte auf das Material hat. Meist findest Du diese Materialien auf der Website oder weiteren eigenen Kanälen des Unternehmens. Eine Aufnahme auf YouTube, die von einer Privatperson eingestellt wurde, fällt beispielsweise nicht darunter.
- 4.12 Darf ich Emojis nutzen?
Nein, denn auch Emojis können urheberrechtlich geschützt sein. Du kannst aber wie bei sonstigen Inhalten aus dem Internet solche Emojis verwenden, die zum Gebrauch freigegeben sind, beispielsweise über eine Creative-Commons-Lizenz.
- 4.13 Darf ich Länderflaggen, Weltkarten oder Ähnliches nutzen?
Länderflaggen sind Gemeingut, und Du darfst sie für Dein Video benutzen. Welt-, Straßen- und andere Karten unterliegen jedoch dem Urheberrecht. Für ihre Benutzung benötigst Du also eine Erlaubnis. Du kannst jedoch zur Verwendung freigegebene Bilder von Karten verwenden, beispielsweise über eine Creative-Commons-Lizenz.
- 4.14 Darf ich mein Handy oder meinen Laptop abfilmen oder Markenartikel in meinem Video zeigen?
Wenn Du z. B. Videos/Bilder oder eine Website auf dem Handy oder Laptop zeigen möchtest und es sich nicht um Seiten oder Videos/Bilder von Deinem vorzustellenden Unternehmen handelt, musst Du darauf achten, dass diese nicht im Detail erkennbar sind. Außerdem darfst Du natürlich keine Bezahlung, Belohnungen oder Sponsoring dafür annehmen, dass Du ein bestimmtes Gerät oder einen bestimmten Inhalt in Deinem Video zeigst.
- 4.15 Gibt es Ausnahmen, wann ich Grafiken oder Animationen nutzen darf?
Du darfst Animationen ebenso wie andere Inhalte aus dem Internet nur mit Erlaubnis des Urhebers verwenden. Wenn Du Grafiken und Statistiken benutzen möchtest, kannst Du natürlich den Urheber um Erlaubnis bitten. Als Alternative kannst Du aber auch z. B. mit einem Computerprogramm oder per Hand eine eigene Grafik/Tabelle oder ein eigenes Diagramm mit den Informationen erstellen.
- 4.16 Wie sieht es mit Schriftarten aus?
Du darfst in Deinem Video die auf Deinem Computer installierten gängigen Schriftarten verwenden.
- 4.17 Darf ich andere Logos zeigen, beispielsweise von Konkurrenten des Unternehmens?
Logos sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Du darfst aber vom urheberrechtlichen Zitatrecht Gebrauch machen. Das bedeutet, dass Du ein Logo zeigen darfst, wenn Du Dich anschließend inhaltlich mit dem Logo oder dem dahinterstehenden Unternehmen auseinandersetzt. In diesem Fall musst Du aber die Quelle angeben, aus der das Logo stammt. Und die Auseinandersetzung muss sachlich sein, das heißt, Du darfst das Logo nicht einfach in einen negativen Kontext stellen oder unsachlich kritisieren bzw. das Unternehmen beleidigen.
Wissenswertes für Lehrkräfte
5. Fragen zur Integration von b@s videochallenge in den Unterricht
- 5.1 Ich möchte gern eine Lehrkraft oder eine Schule über die b@s videochallenge informieren. Woher bekomme ich Informationen?
Im Bereich für Lehrkräfte finden sich alle Informationen für Lehrkräfte. Falls Sie zum Aushang an Ihrer Schule ein Poster benötigen, senden Sie bitte eine kurze Mail an info@videochallenge.online.
- 5.2 Ich bin Lehrkraft und würde gern mit meinen Schülerinnen und Schülern an der b@s videochallenge teilnehmen. Wie kann ich den Wettbewerb umsetzen?
Die Schülerinnen und Schüler können an der b@s videochallenge allein oder im Team losgelöst vom Unterricht teilnehmen. Informieren Sie Ihre Schülerinnen und Schüler gern über das Angebot der b@s videochallenge. Sie kann aber natürlich auch in den Unterricht integriert oder im Rahmen von Projekttagen mit Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden. Einen beispielhaften Ablaufplan für Projekttage sowie weitere Materialien finden Sie hier zum Download.
- 5.3 Wie kann ich Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen aufnehmen, die bereits an der b@s videochallenge teilgenommen haben?
Gern stellen wir den Kontakt zu anderen Lehrkräften her. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@videochallenge.online mit Ihren Fragen und Ihren Kontaktdaten. Wir leiten Ihre Anfrage dann weiter.
- 5.4 Welche Ziele verfolgt die b@s videochallenge?
Erwerb und Anwendung von wirtschaftlichen Kenntnissen, kritischer Umgang mit Medien und Informationen, Kreativität in der Vermittlung von Ergebnissen, Schulung von Eigenverantwortung und selbständigem Denken und Handeln sowie Spaß für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte.
- 5.5 Eignet sich die b@s videochallenge auch zur Berufsorientierung?
Ja, durch die Teilnahme erhalten die Schülerinnen und Schüler einen tiefen Einblick in das untersuchte Unternehmen sowie die gesamte Branche. Sie lernen ihre Stärken und Interessen kennen und fördern für die Berufswelt wichtige Schlüsselqualifikationen wie zum Beispiel Eigenverantwortung und Teamfähigkeit. Bei der Siegerehrung können die Finalistinnen und Finalisten zudem Gespräche mit den Unternehmenspartnern führen.
- 5.6 Wie viel Aufwand bedeutet die Teilnahme?
Frühere Preisträgerinnen und Preisträger berichten, dass sie 20 bis 30 Stunden für das Video benötigt haben. Die meisten sagen, dass sie keine oder weniger als 5 Stunden konkrete Unterstützung durch ihre Lehrkräfte erhalten haben. Lehrkräfte haben dabei primär die Aufgabe des Projektmanagements übernommen. Technisches Equipment und spezielles Know-how sind nicht erforderlich: Videos können mit dem Handy gedreht, mit kostenfreien Programmen bearbeitet und im eigenen Login-Bereich auf dieser Plattform hochgeladen werden.
- 5.7 Was sind die ersten Schritte für mich als Lehrkraft?
Kolleginnen und Kollegen empfehlen, sich zunächst Gedanken zu den Rahmenbedingungen (Zeitpunkt, im Unterricht oder in der Projektwoche, fächerübergreifend, in englischer oder deutscher Sprache etc.), zur vorhandenen Technik (Schnittprogramme, Kamera oder Smartphone) und zur Gewinnung möglicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer (als Kurs, einzelne Schülerinnen und Schüler, jahrgangsübergreifend etc.) zu machen. Hilfreich kann auch die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen oder Schülerinnen und Schülern sein, die bereits Erfahrung in der Videoerstellung haben. Für die konkrete Umsetzung ist die Erstellung eines Zeitplans (mit ausreichend Zeit für Recherche, Erstellung des Skripts, Anwendung der Technik und den Schnitt) nützlich. Umfangreiche Materialien dazu finden Sie hier zum Download.
- 5.8 Was mache ich, wenn nicht alle Schülerinnen und Schüler die Teilnahmebedingungen unterschrieben haben?
Selbstverständlich können Sie die b@s videochallenge dennoch durchführen. Ein Teilnahmezertifikat erhalten jedoch nur angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die eine Einverständniserklärung eingesendet und ein Video eingereicht haben.
- 5.9 Wie kann ich als Lehrkraft den Projektstatus meines Teams verfolgen?
Nach der Registrierung können Ihre Schülerinnen und Schüler Sie als Lehrkraft zum Team einladen. Bestätigen Sie diese Einladung, um den Projektstatus des Teams zu verfolgen. Natürlich können Sie auch mehrere Teams betreuen.
- 5.10. Teilnahme außerhalb Europas
Schülerinnen und Schüler, die außerhalb Europas zur Schule gehen, dürfen neben den vier vorgegebenen Unternehmen auch ein selbstgewähltes Unternehmen analysieren. Auch sie haben die Chance auf attraktive Preise.